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F&D Magnetanlagen GmbH
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Deutschland

 

Verwaltung

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Kundendienst

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AGB

Geschäftsbedingungen

 

§1 Angebot und Vertragsabschluss

Die vom Besteller gesendete Bestellung können wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden. Vertragsabschlüsse kommen erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Ergänzend zu diesen AGB gelten die Regelungen der Incoterms in der jeweils aktuellen Fassung.

 §2 Überlassene Unterlagen

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Dokumenten, wie z.B. Stücklisten, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von §2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden oder sofern diese digital ausgehändigt worden sind zu zerstören.

 §3 Umfang der Lieferung

  1. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
  2. Der Besteller darf sein Vertragsrecht ohne ausdrückliche Zustimmung nicht auf Dritte übertragen.

§4 Preise und Zahlungen

  1. Unsere Preise enthalten, soweit nicht anderweitig explizit bestätigt, keine Umsatzsteuer und Verpackungskosten und gelten ab Werk Duisburg in EURO.
  2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  3. Der Käufer trägt die Zölle sowie außerhalb Deutschlands anfallende Steuern und Abgaben.

§5 Versand (Gefahrenübergang)

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Sendung von uns gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert.

§6 Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen vergüten wir 2% Skonto.
  2. Uns unbekannte Besteller können aufgefordert werden vor Versand der Waren eine Vorauszahlung zu leisten. 

§7 Eigentumsvorbehalt

  1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Bis zur vollständigen Bezahlung  ist eine Besitzübertragung der gelieferten oder installierten Waren untersagt, sofern es sich beim Käufer nicht um einen Wiederverkäufer handelt.
  2. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

§8 Lieferfristen

  1. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermin bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
  2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der  Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  3. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Sendung nach der vereinbarten Frist versandbereit und die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.
  4. Schadenersatzansprüche für verspätete Lieferungen sind ausgeschlossen.

§9 Gewährleistung

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Werk Duisburg. Bei Bestellungen mit Montageservice beträgt die Gewährleistungsfrist ebenfalls 12 Monate, gerechnet ab der Inbetriebnahme. Für Komponenten, die einer dauernden mechanischen Abnutzung unterliegen (Verschleißteile), mechanische Beschädigungen oder gebrauchte Waren wird keine Gewährleistung übernommen.
  2. Der Käufer hat die Ware umgehend auf Qualitätsabweichungen und Vollständigkeit zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel innerhalb 7 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen.  Später festgestellte Mängel sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Wird die Rügepflicht  unterlassen, ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
  3. Bei nachweisbaren Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen.
  4. Dies ist  keine vor Ort Gewährleistung. Die Gewährleistung umfasst keine Rücklieferungs-, Versand-, und Anfahrtskosten.
  5. Mängel die auf eine nicht sachgemäße Montage, Wartung, Verwendung oder Bedienung der Teile zurückführen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  6. Für Schäden und Folgeschäden hinsichtlich unserer Komponenten übernehmen wir keine Haftung und kein Gewähr. 

§10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

 Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis und Gerichtsstand ist Duisburg.